Planen wir gemeinsam Ihren Erfolg!

Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie ein erstes kostenloses Beratungsgespräch! Dieses Gespräch dient als Grundlagenermittlung bei dem die wesentlichen Bauherrnwünsche sowie der Leistungsbedarf geklärt wird.

Entwurf
Die im Erstgespräch ermittelten Wünsche und Anforderungen werden in ersten Skizzen auf Papier gebracht.

Bestandsplan
Wurden bestehende Objekte oder einzelne Gebäudeteile ohne Einreichunterlagen errichtet oder weichen diese von der baurechtlichen Genehmigung ab, müssen diese aufgemessen, planlich erfasst und nachträglich eingereicht werden.

Einreichunterlagen
Um eine positive Einreichung zu erzielen, müssen die Einreichunterlagen dem Baugesetz, den OIB Richtlinien, sowie den ÖNormen entsprechen.

Die Einreichunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten und Plänen:
Einreichplan
Bauansuchen
Baubeschreibung
Bauplatzeignung
Energieausweis
Bruttogeschoßberechnung

Polierplanung
Hier wird der genehmigte Einreichplan (1:100) überarbeitet und zu einem baureifen Plan im Maßstab 1:50 weiterentwickelt. Die Ausarbeitung von heiklen Stellen verhindert schon in der Planung den einen oder anderen Baumangel.

Örtliche Bauaufsicht
Bei der örtlichen Bauaufsicht handelt es sich um eine laufende Kontrolle Ihres Projektes. Darunter fallen die Vergabe von Professionisten, Erstellung eines Zeitplans, Koordinierung der Gewerke, Prüfung der Bautagesberichte sowie die Abnahme und die Abrechnungskontrolle.